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Pflegegeld bei ADHS

Einen Pflegegrad für ein Kind beantragen? Viele Eltern verunsichert der Begriff „Pflege“, da dieser vor allem mit der Betreuung von älteren Menschen in Verbindung gebracht wird. Oft spielen auch Ängste oder Unsicherheiten eine Rolle.

Doch Pflege bedeutet Unterstützung. Unterstützung im Alltag, der mit von ADHS-betroffenen Kindern deutlich anstrengender ist als mit unauffälligen Kindern: Das fängt beim Aufstehen am Morgen an, Anziehen, Frühstücken, Zähneputzen und Zurechtmachen für den Kindergarten oder die Schule. Viele ADHS-Kinder brauchen für die dazu notwendigen Verrichtungen sehr viel Zeit und viel mehr Unterstützung als andere Kinder. Ohne ständige Präsenz der Eltern geht oft gar nichts. Überschreitet dieser Aufwand im Bereich der Pflege, d. h. der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, den durchschnittlichen Pflegebedarf von Kindern gleichen Alters erheblich, besteht die Möglichkeit einen Pflegegrad zu beantragen. Ebenso, wenn eine Störung der Alltagskompetenzen vorliegt, wie Probleme im selbständigen Arbeiten oder im Bereich des Erlernens.

Über die Pflegekasse können Familien dann Gelder für externe Betreuungszeiten ihrer Kinder bekommen. Dies betrifft neben ADHS/ADS auch allgemein Kinder, die einen Pflegegrad haben, z. B. Autismus. Wichtig ist ein diagnostiziertes Störungsbild.

Gesetzlich ist das wie folgt festgelegt:

„Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.“

Paragraph 14 des Sozialgesetzbuchs (SGB XI)

Die zeitliche Beschränkung auf voraussichtlich sechs Monate zeigt, dass ein Pflegegrad nicht von Dauer ist. Ebenso, wie man sich von einschränkenden Verletzungen erholen kann, kann sich auch der Pflegebedarf von Kindern verändern. Daher wird der Pflegegrad regelmäßig überprüft. Ein Pflegegrad wird außerdem nicht gespeichert. Das heißt, im späteren Leben kann niemand nachvollziehen, ob die Person als Kind ein Pflegefall war.

Leistungen aus der Pflegeversicherung

Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Grad der Selbstständigkeit, welcher in verschiedenen Lebensbereichen gemessen wird. Je geringer der Grad der Selbstständigkeit ist, desto höher die Pflegebedürftigkeit. Die Unterstützungsleistungen variieren somit entsprechend des Pflegegrads und betragen monatlich zwischen 125 Euro und 689 Euro für Pflegesachleistungen und Pflegegeld.

Dieses Geld kann beispielsweise für Unterstützung bei der Betreuung, besondere Therapien, Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege oder Entspannungsmaßnahmen zur Entlastung der Familie verwendet werden. In diesem Rahmen können auch Betreuungsleistungen der PTE abgerechnet werden.

Zusätzlich können weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen von bis zu 208 Euro pro Monat in Anspruch genommen werden.

Verhinderungspflege

Viele Eltern kommen durch den hohen Betreuungsaufwand für ihre von ADHS betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht dazu, wichtige Ämtergänge zu erledigen oder auch einfach mal etwas Zeit für eigene Termine oder generell für sich zu haben. Hier greift die Verhinderungspflege. Die Kinder werden dabei von anderen Personen betreut, damit die Eltern Zeit für ihre Termine bekommen. Über die Verhinderungspflege haben die Eltern pro Kalenderjahr Anspruch auf bis zu 1.612 €.
Zusätzlich zu den 1.612 € für die Verhinderungspflege können weitere 806 € aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege genutzt werden.

Kurzfristige Verhinderung der Pflegeperson (oft ist das die Mutter) kann z. B. sein:

  • Zeit für Sportkurs,
  • Entspannungsübungen,
  • Freunde treffen,
  • in Ruhe einkaufen gehen.

Langfristige Verhinderung der Pflegeperson bis max. sechs Wochen p. a. kann z. B. sein:

  • Kuraufenthalt,
  • Urlaub ohne Kind,
  • Krankenhausaufenthalt.

Die Verhinderungspflege kann nicht nur durch einen professionellen Pflegedienst, sondern auch durch eine Person aus der Nachbar-/ Bekanntschaft ohne nachgewiesene pflegerische Ausbildung durchgeführt werden. Diese Person erhält steuerfrei einen mit der eigentlichen, verhinderten Pflegeperson vereinbarten Stundenlohn. Es geht dabei um eine Betreuung zur Entlastung der Eltern.

Einen Pflegegrad beantragen

  1. Die Eltern stellen den Antrag für die Pflegeversicherung bei ihrer jeweiligen Krankenkasse. Die Anträge sind i.d.R. relativ einfach auszufüllen. Bei Problemen kann der örtliche Pflegedienst weiterhelfen.
  1. Die Krankenkasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiter.
  2. Der MDK kommt dann zur Begutachtung zu der Familie nach Hause. Die Eltern müssen auf die Fragen vorbereitet sein und ausführlich antworten wie z. B. „Das Kind kann zwar allein essen, aber der Weg, bis das Kind am Tisch sitzt....“ etc.

Der Gutachter muss während der Begutachtung alle für das Kind relevanten Fragen beurteilen. Der Termin dauert in der Regel nicht länger als 90 Minuten und kann nicht viel mehr als eine „Momentaufnahme“ der tatsächlichen Hilfebedürftigkeit sein.

Die meisten Fragen muss die pflegende Person/Antragsteller beantworten. Darum lohnt es sich vorab, ein Tagebuch zu führen und über einen längeren Zeitpunkt alle pflegerischen, begleitenden Aufwände und emotionalen, psychischen sowie sozialen Auffälligkeiten zu dokumentieren. Es ist sehr wichtig, während des Gesprächs nichts zu beschönigen, sondern die Schwierigkeiten voll aufzuzeigen, da die Antrage defizit-orientiert sind.

Ärztliche Gutachten, Zeugnisse und Medikamente helfen bei der Begutachtung, schneller ein realistisches Bild vom Kind zu bekommen.

Empfehlenswert

Darüber hinaus gibt es Beratungsstellen und freie Berater, die Eltern im Vorfeld, bei der Antragsstellung und auch während des Begutachtungstermins unterstützen. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter ADHS Deutschland e. V. oder hier.

Ein Begutachtungstermin ist für alle Beteiligten in der Regel sehr anstrengend. Es ist ratsam, dass das betroffene Kind so kurz wie möglich in die Begutachtung und das Gespräch über all seine Schwächen und die Nöte der Eltern einbezogen wird. Mit Blick auf das Kind ist es empfehlenswert, wenn direkt zu Beginn mit dem Gutachter besprochen wird, ab welchem Zeitpunkt das Kind die Situation schnellstmöglich verlassen kann.

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